Aigor-Interlingua – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Übersetzungs- und Dolmetschleistungen der Firma Aigor-Interlingua. Abweichungen bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt ausschlieÜlich deutsches Recht. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Personen, die entweder Unternehmer oder nicht Unternehmer (Verbraucher) i.S. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind.
2. Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Beim Versand gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Kunden. Die Abrechnung der Leistungen und Lieferungen erfolgt per Rechnung, zahlbar – soweit kein anderes Fälligkeitsdatum auf der Rechnung angegeben – innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonti. Aigor-Interlingua behält sich im Einzelfall vor, Leistungen per Barkasse oder Nachnahme abzurechnen. Bei Kunden, die nicht Unternehmer sind, erfolgt Leistung nur gegen Barkasse oder per Nachnahme.
3. Eigentumsvorbehalt
Aigor-Interlingua behält sich das Eigentum an den Kunden gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung, bei Scheckbegebung bis zu deren vorbehaltloser Gutschrift vor. Gelieferte Sachen dürfen vor der vollständigen Bezahlung, bei Scheckbegebung bis zu deren vorbehaltloser Gutschrift, weder verpfändet noch als Sicherheit übereignet werden. Eine Übereignung ist nur durch Weiterverkauf mit der Maßgabe gestattet, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf Aigor-Interlingua übergeht. Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf werden bereits jetzt an Aigor-Interlingua abgetreten. Aigor- Interlingua nimmt die Abtretung hiermit an.
4. Auftragserteilung
Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Die Auftragsbestätigung durch Aigor-Interlingua erfolgt schriftlich. Eine vereinbarte Leistungsfrist beginnt mit dem Eintreffen aller zur Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen und Informationen vom Kunden bei Aigor-Interlingua. Entsprechendes gilt bei vereinbartem Leistungstermin. Ist für die Leistung die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Leistungsfrist oder der Leistungstermin um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Veränderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs durch den Kunden oder bei Vor- bzw. Zuarbeiten Dritter, die nicht von Aigor-Interlingua zugezogen worden sind, verlängert sich die Leistungsfrist oder der Leistungstermin entsprechend der dadurch verursachten Zeitdauer. Sofern Aigor-Interlingua dem Kunden Entwürfe unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Aigor-Interlingua bis dahin keine Korrekturaufforderung erhält.
5. Durchführungsvorbehalt
Aigor-Interlingua behält sich vor, Aufträge abzulehnen, sofern deren Gegenstand rechtswidrig oder sittenwidrig sein könnte, insbesondere wenn die Durchführung des Auftrages gegen ein gesetzliches Verbot, einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verstoßen könnte. Die Ablehnung kann auch erklärt werden, wenn erst im Laufe der Durchführung des Auftrages die Möglichkeit der Rechts- oder Sittenwidrigkeit erkennbar wird. Den Nachweis, dass die Durchführung des Auftrages nicht rechts- oder sittenwidrig ist, hat der Kunde zu führen. Aigor-Interlingua hat im Falle der Ablehnung den Vergütungsanspruch wie im Falle des Rücktritts des Kunden gem. Ziffer 8. Satz 1 AGB.
6. Abnahme
Bei abnahmefähigen Leistungen wird der Kunde die Leistung abnehmen, sobald Aigor- Interlingua die Abnahmebereitschaft mitteilt. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn Aigor-Interlingua die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat und a ) der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraums, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 14 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von konkret begründeten Mängeln verweigert, oder b) die von Aigor-Interlingua erbrachte Leistung ohne weitere Prüfung nutzt. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunkts der Mitteilung der Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung oder der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen. Aigor-Interlingua ist zu Teilleistungen berechtigt, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
7. Gewährleistung, Haftungsausschluss
Reklamationen von Unternehmern werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Erbringung der Leistung schriftlich an Aigor-Interlingua gemeldet werden. Rügen wegen offensichtlicher Mängel oder wegen offensichtlicher Falschleistung können vom Kunden nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erbringung der Leistung bzw. nachdem der Mangel oder die Falschleistung offensichtlich wurde, geltend gemacht werden. Die Gewährleistung ist bei Geschäften mit Kunden, die nicht Unternehmer sind, nach Wahl des Kunden auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmern hat Aigor-Interlingua das Recht, zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzleistung zu wählen. Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzleistung fehlschlagen, hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären. Aigor-Interlingua haftet auf Schadenersatz, wenn Aigor-Interlingua oder ihre Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner haftet Aigor-Interlingua, wenn Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der Schaden durch ihren Verzug oder durch von ihr zu vertretendes Unmöglichwerden der Leistung entstanden ist. Aigor-Interlingua haftet auÜerdem bei Verletzung grundlegend vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung ist in den vorgenannten Füllen begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen Aigor-Interlingua ausgeschlossen. Die Haftung gegenüber Unternehmern ist begrenzt auf die Höhe des Auftragswertes. Haftungsbegrenzung oder Haftungsausschluss gelten nicht bei körperlichen Schäden. Im Fall von unabwendbaren technischen Betriebsstörungen, Streik oder höherer Gewalt hat der Kunde kein Recht auf Schadenersatz oder Verzugsschaden bei Nichterfüllung oder Lieferverzögerungen, die darauf beruhen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche erlöschen wenn die von Aigor-Interlingua erbrachte Leistung nach Leistungserbringung verändert worden ist.
8. Rücktritt, Unmöglichwerden, Vorkosten
Tritt ein Kunde von seinem Auftrag zurück, so sind die bis zu diesem Zeitpunkt von Aigor- Interlingua erbrachten Leistungen zu vergüten. Wird Aigor-Interlingua die Erbringung einer Leistung durch Umstände unmöglich, die der Kunde zu vertreten hat, so behält Aigor-Interlingua Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Stattdessen kann Aigor-Interlingua wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
9. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fürth.
Stand : 01.07.2016